Anwaltskanzlei Arends Nähe Bad Bentheim

Bereits seit über 130 Jahren genießen Mandanten in der Grafschaft Bad Bentheim die kompetente Rechtsberatung der Anwaltskanzlei Arends. Vom Verkehrsrecht über Mietrecht und Landwirtschaftsrecht bis zu Familienrecht decken drei Rechtsanwälte sämtlichen klassischen Rechtsgebiete ab, und das bereits in der vierten Generation.

Angelegenheiten, die mit notarieller Beratung verbunden sind, bilden den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen von Grundstück- und Immobilienerwerb sowie Erbschaftssachen. Ein weiterer Bereich, der mit einer notariellen Beglaubigung verbunden ist, betrifft die ausführliche Beratung und Ausarbeitung einer Patientenverfügung. Dies betrifft Mandanten aller Altersgruppen, die ihre Situation im Alter selbstbestimmt planen möchten.

 

Warum ist eine Patientenverfügung unverzichtbar?

Im persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt und Notar Herr Peter Arends können Sie sich bereits jetzt eingehend über die vom Gesetz vorgegebene Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgrundsatz informieren. Grundsätzlich ist eine Verfügung nicht zwingend notwendig, um beispielsweise einen Pflegeplatz im Altenheim zu bekommen. Allerdings ist Ihre Einwilligung für jede ärztliche Behandlung erforderlich.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich zu äußern, versucht der Arzt im Gespräch mit nahen Angehörigen, Ihren Willen zu ermitteln. Bei Meinungsverschiedenheiten über die nachfolgende Behandlung entscheidet in letzter Instanz das Gericht. Es sei denn, Sie haben die rechtliche Beratung der Kanzlei Arends in Anspruch genommen und zusätzlich eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht ausstellen lassen, wonach eine Vertrauensperson für Sie Entscheidungen trifft.

 

Fallstricke bei der Patientenverfügung vermeiden

Die Formulierungen in der Verfügung beziehen sich auf die Behandlungswünsche sowie die Behandlungssituation. Demnach hilft Ihnen der Anwalt, konkrete Handlungsanweisungen Ihrer zukünftigen medizinischen Versorgung festzulegen. Die vorsorgebevollmächtigte Person oder, falls keine Vollmacht vorliegt, ein vom Gesetz bestimmter Betreuer prüfen, ob der hinterlegte Wille in der Patientenanweisung noch aktuell ist und entsprechend durchgeführt wird.

Sie können Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen geben, sich zur Organspende äußern oder den Wunsch zum Sterben in häuslicher Umgebung bestimmen. Etwa alle zwei Jahre sollten Sie die Ausfertigung prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Ihr Anwalt unterstützt Sie, detaillierte Aussagen und Anweisungen zu den einzelnen Punkten unmissverständlich zu benennen. Die Verfügung tritt in Kraft, wenn Sie sich nicht äußern können und lebenserhaltende medizinische Maßnahmen erforderlich sind. Bis zum Eintritt der Situation sollten Sie die originale Ausfertigung hinterlegen und Ihren Angehörigen Kopien zukommen lassen.

Angesichts der Tragweite getroffener oder unterlassender Verfügungen, raten wir Ihnen, bereits in guten Tagen für die zukünftige Situation rechtlich sicher vorzusorgen. Das Team der Anwaltskanzlei Arends nahe Bad Bentheim steht Ihnen gerne zur Verfügung, vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Termin jetzt.