Ihr Ansprechpartner für Landwirtschaftsrecht und mehr

Rechtsanwalt und Notar Peter Arends kann auf eine lange Tradition von mehr als 130 Jahren zurückblicken. Die Kanzlei befindet sich mittlerweile in der vierten Generation. Mit Sitz in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim, unterstützt die Kanzlei Arends Mandanten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Privatpersonen mit einem Fokus auf die Aufgaben eines Notaramts, insbesondere bei den Bereichen des Grundstückrechts, Erb- und Familienrechts sowie dem Landwirtschaftsrecht. In dieser Funktion steht die Kanzlei nicht nur beratend zur Seite, sondern vertritt auch Ihr Anliegen in rechtlichen Fragen und vor Gericht.

 

Von Erbrecht bis Verkehrsrecht

Unser Team, bestehend aus drei Mitgliedern, hat sich auf verschiedene Rechtsbereiche spezialisiert. Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich-Carl Arends berät und vertritt Sie in Sachen Erbrecht, Landwirtschaftsrecht, Grundstücksrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht und die Erbschaftssteuer und weiterhin das sonstige Steuerrecht. Rechtsanwalt und Notar Peter Arends kümmert sich um das Grundstücksrecht, das Erbrecht, das allgemeine Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht sowie um Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügung. Das Hauptaugenmerk der Rechtsanwältin Jana Arnink liegt im Verkehrsrecht, dem Mietrecht, Arbeitsrecht, Schadensrecht, allgemeines Vertragsrecht und das Scheidungs- und Familienrecht. Unser Schwerpunkt bilden demnach Tätigkeitsfelder, welche in Zusammenhang mit dem Notaramt stehen. In dieser Tätigkeit hat sich unsere Kanzlei spezialisiert, bietet allerdings auch darüber hinaus rechtliche Beratung und andere Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei an.

 

In unserer Kanzlei in Neuenhaus Vorsorgevollmachten regeln

Sparen Sie sich Ärger und rechtliche Quälereien, indem Sie schon frühzeitig die Vorsorgevollmachten regeln. In unserer Kanzlei in Neuenhaus können Sie festlegen, wer für die Angehörigen wichtige Entscheidungen treffen kann, wenn diese dafür nicht mehr in der Lage sein sollten. Ohne eine Vorsorgevollmacht ist der Handlungsspielraum der Angehörigen stark eingeschränkt. Das betrifft sowohl gewerbliche Problematiken als auch den privaten Bereich. Daher ist es empfehlenswert, sich früh genug mit der Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Rechtsanwalt und Notar Peter Arends steht Ihnen dafür zur Verfügung und kann Sie auch hinsichtlich der Patientenverfügung beraten.